Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Kann Arbeitgeber Fahrtkosten streichen?
Kann Arbeitgeber Fahrtkosten streichen? In der Regel können Arbeitgeber die Fahrtkosten ihrer Mitarbeiter nicht einfach streichen, wenn diese vertraglich vereinbart sind oder gesetzlich vorgeschrieben sind. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die geltenden Gesetze und Vereinbarungen einhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Falls Änderungen an den Fahrtkosten vorgenommen werden sollen, sollten diese transparent kommuniziert und im Einvernehmen mit den Mitarbeitern umgesetzt werden. Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten oder rechtlichen Fragen an einen Rechtsanwalt oder eine Fachkraft für Arbeitsrecht zu wenden.
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Wie kann ich Gegenstände zum Abkleben vor dem Streichen oder Lackieren vorbereiten?
1. Reinigen Sie die Oberfläche gründlich, um Schmutz und Staub zu entfernen. 2. Entfernen Sie alte Farbreste oder Kleberückstände. 3. Verwenden Sie Malerkrepp oder Abdeckfolie, um Bereiche abzukleben, die nicht gestrichen oder lackiert werden sollen.
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Was kostet 1m2 Trockenbau spachteln?
Die Kosten für das Spachteln von Trockenbauwänden hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Region, in der die Arbeit durchgeführt wird, dem Umfang des Projekts und der Erfahrung des Handwerkers. Im Durchschnitt können die Kosten pro Quadratmeter zwischen 5 und 15 Euro liegen. Es ist ratsam, mehrere Angebote von verschiedenen Handwerkern einzuholen, um den besten Preis zu erhalten. Es ist auch wichtig, darauf zu achten, dass die Qualität der Arbeit nicht nur von den Kosten abhängt, sondern auch von der Erfahrung und dem Können des Handwerkers.
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Wann darf der Arbeitgeber Urlaubsgeld streichen?
Der Arbeitgeber darf das Urlaubsgeld streichen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder im Tarifvertrag festgelegt ist. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber auch das Urlaubsgeld kürzen, wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen und dies im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder nach Absprache mit dem Betriebsrat geschieht. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen zum Urlaubsgeld einhält und keine einseitigen Kürzungen vornimmt. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten sollte man sich an einen Anwalt oder die zuständige Gewerkschaft wenden.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Roll Gezahnte Spachteln 210mm A3
Eigenschaften: Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten Bezeichnung und Abmessungen entsprechen TKB-Merkblatt 6 Blatt aus gehärtetem, poliertem Stahl
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Roll Gezahnte Spachteln 180mm B13
Eigenschaften: Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten Bezeichnung und Abmessungen entsprechen TKB-Merkblatt 6 Blatt aus gehärtetem, poliertem Stahl
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Roll Gezahnte Spachteln 180mm B9
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Roll Gezahnte Spachteln 180mm B1
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Preis: 24.19 € | Versand*: 5.95 €
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Darf der Arbeitgeber den Urlaub streichen?
Der Arbeitgeber hat das Recht, den Urlaub zu streichen, wenn es betriebliche Gründe gibt, die dies erforderlich machen. Allerdings muss er dies rechtzeitig mitteilen und eine angemessene Begründung geben. In der Regel sollte der Arbeitgeber jedoch versuchen, eine alternative Lösung zu finden, um den Urlaub zu ermöglichen.
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Kann der Arbeitgeber den freien Tag streichen?
Kann der Arbeitgeber den freien Tag streichen? In der Regel darf der Arbeitgeber den freien Tag nicht einfach streichen, wenn dieser bereits genehmigt wurde. Der freie Tag ist Teil des Arbeitsvertrags und muss eingehalten werden. Wenn der Arbeitgeber den freien Tag dennoch streichen möchte, muss er dies im Voraus mit dem Arbeitnehmer absprechen und eine alternative Lösung finden. Andernfalls könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, die vereinbarten Arbeitsbedingungen einzuhalten. Es ist daher ratsam, im Falle von Änderungen am Arbeitsplan frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitnehmer zu suchen.
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Kann der Arbeitgeber Urlaubs und Weihnachtsgeld streichen?
Kann der Arbeitgeber Urlaubs und Weihnachtsgeld streichen? In der Regel sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld freiwillige Leistungen des Arbeitgebers und können daher nicht einfach gestrichen werden. Es kann jedoch Ausnahmen geben, wenn im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen entsprechende Regelungen festgelegt sind. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu prüfen, um festzustellen, ob der Arbeitgeber das Urlaubs- und Weihnachtsgeld streichen darf. Falls Unsicherheiten bestehen, kann es ratsam sein, sich rechtlich beraten zu lassen.
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Wann Streichen nach spachteln?
Nach dem Spachteln sollte man in der Regel warten, bis die Spachtelmasse vollständig getrocknet ist, bevor man mit dem Streichen beginnt. Dies kann je nach Art der Spachtelmasse und den Umgebungsbedingungen einige Stunden bis zu einem Tag dauern. Es ist wichtig, dass die Spachtelmasse vollständig trocken ist, da sonst das Streichen zu unebenen Oberflächen oder Rissen führen kann. Es empfiehlt sich auch, die gespachtelten Stellen vor dem Streichen leicht anzuschleifen, um eine glatte Oberfläche zu gewährleisten. Es ist ratsam, die Anweisungen des Herstellers der Spachtelmasse und der Farbe zu beachten, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
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